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   OVG Niedersachsen, 06.07.2020 - 2 ME 246/20   

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https://dejure.org/2020,17589
OVG Niedersachsen, 06.07.2020 - 2 ME 246/20 (https://dejure.org/2020,17589)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.07.2020 - 2 ME 246/20 (https://dejure.org/2020,17589)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Juli 2020 - 2 ME 246/20 (https://dejure.org/2020,17589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anordnungsanspruch; Corona-Pandemie; einstweiliger Rechtsschutz; Emissionen; Erlasse; Innenraumluft; Luft; Luftbegriff; Maßnahme; Umweltbestandteil; Umweltbezug; Umweltinformation; Umweltinformationsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Journalist hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Corona-Erlasse des Niedersächsischen Justizministeriums

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Journalist hat keinen Anspruch auf Herausgabe der "Corona-Erlasse" Niedersachsens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niedersächsische Corona-Erlasse - und ihre Herausgabe durch das Justizministerium

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Journalisten auf Herausgabe von Corona-Erlassen - Corona-Virus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Presse hat keinen Herausgabeanspruch auf "Corona"-Erlasse des Niedersächsischen Justizministeriums

  • datev.de (Kurzinformation)

    Journalist hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Corona-Erlasse des Niedersächsischen Justizministeriums

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Raumluft ist keine Luft im Sinne des UIG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Journalist hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Corona-Erlasse des Niedersächsischen Justizministerium - Corona-Erlasse stellen keine Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1606

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2015 - 12 N 11.14

    Umweltinformation; Beliehener; informationspflichtige Stelle; Deutsche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2020 - 2 ME 246/20
    Die Innenraumluft stellt keine "Luft" im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG/Art. 2 Nr. 1 lit. a UIRL und mithin keinen Umweltbestandteil im Sinne des Umweltinformationsrechts dar (a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2015 - OVG 12 N 11.14 -, juris).

    Die Innenraumluft stellt jedoch bereits keine "Luft" im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG und damit keinen Umweltbestandteil dar (zutreffend Fluck/Theuer, in: Fluck/Fischer/Martini, Informationsfreiheitsrecht, Stand des Gesamtwerks: Juli 2017, § 2 UIG Rn. 280; a.A. OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2015 - OVG 12 N 11.14 -, juris Rn. 5).

    Richtig ist zwar, dass das Handbuch zur Umsetzung der Konvention ausführt, die Konvention lade die Vertragsstaaten ein, dem Begriff der Luft ein weiteres, auch die Innenraum- und Arbeitsraumluft einschließendes Verständnis zugrunde zu legen (UNECE, The Aarhus Convention, An Implementation Guide, 2nd Edition 2014, S. 51; dazu OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2015 - OVG 12 N 11.14 -, juris Rn. 6).

  • EuGH, 12.06.2003 - C-316/01

    Glawischnig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2020 - 2 ME 246/20
    Dabei ist zu beachten, dass die Umweltinformationsrichtlinie und infolgedessen auch die zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen nationalen Regelungen nicht ein allgemeines und unbegrenztes Zugangsrecht zu allen bei einer Behörde verfügbaren Informationen gewähren, die auch nur den geringsten Bezug zu einem der genannten Umweltgüter aufweisen (so bereits EuGH, Urt. v. 12.6.2003 - C-316/01 -, juris Rn. 25 zur Vorgängerrichtlinie 90/313/EWG; Senatsurt. v. 27.2.2018 - 2 LC 58/17 -, juris Rn. 33).

    Ebenso wie eine Regelung, die die Kennzeichnung genveränderter Lebensmittel betrifft (vgl. EuGH, Urt. v. 12.6.2003 - C-316/01 -, juris Rn. 29 ff.), reicht das für den notwendigen Bezug zu einem Umweltgut nicht aus.

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2020 - 2 ME 246/20
    Hingegen fallen unter den Begriff der Umweltinformation über Emissionen nicht Informationen über Vorgänge innerhalb der Anlage, durch die die später in die Umwelt abgegebenen Stoffe entstehen oder deren Zusammensetzung und Menge beeinflusst werden (BVerwG, Urt. v. 24.9.2009 - 7 C 2.09 -, juris Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 30.01.2020 - 10 C 11.19

    Kein Anspruch auf Zugang zu Informationen über Aufsichtsmaßnahmen bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2020 - 2 ME 246/20
    Ausgehend von einem weiten Begriffsverständnis der Umweltinformationsrichtlinie (Amtsbl. Nr. L 041 v. 14.2.2003, S. 26) - im Folgenden: UIRL - ist der Begriff der Umweltbestandteile weit auszulegen (vgl. BVerwG, Urt. 30.1.2020 - 10 C 11.19 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 08.05.2019 - 7 C 28.17

    Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2020 - 2 ME 246/20
    Danach muss ein sicherer Nachweis nachteiliger Auswirkungen nicht erbracht werden; es genügt die Möglichkeit einer Beeinträchtigung von Umweltbestandteilen oder -faktoren (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.5.2019 - 7 C 28.17 -, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98

    Anspruch auf Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2020 - 2 ME 246/20
    Der Schutz muss nicht der Hauptzweck sein, sodass sowohl unmittelbar als auch mittelbar den Umweltschutz fördernde Aktivitäten erfasst werden (BVerwG, Urt. v. 25.03.1999 - 7 C 21.98 -, juris Rn. 27 f.).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2018 - 2 LC 58/17

    Anspruch eines Tierschutzvereins auf Einsichtnahme in die Behördenakten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2020 - 2 ME 246/20
    Dabei ist zu beachten, dass die Umweltinformationsrichtlinie und infolgedessen auch die zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen nationalen Regelungen nicht ein allgemeines und unbegrenztes Zugangsrecht zu allen bei einer Behörde verfügbaren Informationen gewähren, die auch nur den geringsten Bezug zu einem der genannten Umweltgüter aufweisen (so bereits EuGH, Urt. v. 12.6.2003 - C-316/01 -, juris Rn. 25 zur Vorgängerrichtlinie 90/313/EWG; Senatsurt. v. 27.2.2018 - 2 LC 58/17 -, juris Rn. 33).
  • VG Hannover, 12.05.2020 - 4 B 2369/20

    Eilantrag eines Journalisten auf Auskunft über die Corona-Erlasse des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2020 - 2 ME 246/20
    Auf seinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht mit dem angefochtenen Beschluss vom 12. Mai 2020 (- 4 B 2369/20 -, juris) dem Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller seine Erlasse zum Umgang der Justiz mit der Corona-Pandemie zugänglich zu machen.
  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2021 - 20 K 4735/19

    Umweltinformationsgesetz, Akteneinsicht, Bauakte, Baugenehmigung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 -, juris Rn. 40 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 2 ME 246/20 -, juris Rn. 20; siehe auch VG Minden, Urteil vom 21. November 2018 - 7 K 3873/13 -, juris Rn. 48 (betriebswirtschaftliche Daten einer Müllverbrennungsanlage sind keine Umweltinformationen).
  • VG Hannover, 14.06.2022 - 4 A 4410/20

    Anspruch auf Zugänglichmachung der "Corona-Erlasse" des Justizministeriums auf

    Dagegen legte der Beklagte Beschwerde ein, der das Nds. Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 06.07.2020 stattgab und den Eilantrag ablehnte (Az.: 2 ME 246/20).
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